Bestimmungen / Hausrecht / Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Platzordnung und Vorschriften für Besucher

1. Gültigkeit

Diese Platzordnung gilt für die gesamte Pop ‘n’ Mosh Fest 2010 im Tower Musikclub Bremen .
Adresse: Tower Musikclub, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen und eventuelle Ausweichorte.

2. Haftungsklausel

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Körperschäden.
Durch den Besuch der Veranstaltung entstehen dem Besucher keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

3. Hausrecht

Creative-Noise besitzt an diesem Abend Hausrecht und kann bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Platzordnung Platzverbot erteilen und je nach Art des Verstoßes ggfs. die Polizei hinzuziehen. Das Platzverbot gilt in jedem Fall bis zum ende der Veranstaltung, kann aber ggfs. vom Tower Musikclub auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

4. Ordnungsdienst

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst vertritt die Hausrechte von Creative-Noise und Tower Musikclub und ist befugt, Platzverbote auszusprechen.

5. Ziel dieser Bestummingen ist,

a) die Gefährdung / Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern. b) das in Punkt 1. genannte Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. c) einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.

6. Es ist nicht gestattet,

a) ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung den Veranstaltungsort zubetreten. b) die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten. c-) gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Büchsen, Waffen, Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten, u. ä. d) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen. e) Gegenstände in den Publikumsraum oder in das Backstage-Gelände zu werfen. f) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen. g) Tiere jeglicher Art mit auf zum Veranstaltungsort zu bringen. h) bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben. i) Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen. j) sich gegen die Weisungen der Ordner zu verhalten. k) jegliche Art von Nahrungsmitteln auf dem Festival Gelände mitzunehmen. l) auf dem Festivalgelände Getränke jeglicher Art mitzunehmen. m) direkt vor dem Veranstaltungsort Getränke zu konsumieren. n) im Veranstaltungsort erworbene Getränke (Flaschen, Gläser) aus dem Veranstaltungsort zu bringen.

7. Ruhestörung

Zum Zwecke der Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat der Sicherheitsdienst, ggfs mit Unterstützung der Polizei, das Recht störende Gäste der Veranstaltung zu verweisen und Hausverbot zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche 1,50 rechts, 4,50 links und 2,50 (“Tunnel”) vor dem Zugang zum Veranstaltungsort. Als störend kann u.a. lautes Geschrei, Gewalt, sexuelle Belästigung der Konsum mitgebrachter Getränke außerhalb des Veranstaltungsortes oder das herausführen von Getränken aus dem Veranstaltungsort betrachtet werden.

8. Rechtsvorschriften

Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere jene zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.